Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ProxySec IT GmbH

Stand: September 2026

  1. Anwendungsbereich
    Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Nutzung der ProxySec IT Services und Softwarelösungen (im Weiteren auch „Lösungen“ oder „SaaS“) sowie die Lieferung von Hard- und Software und die Erbringung sonstiger IT-, Security- und Beratungsleistungen durch die ProxySec IT GmbH (im Weiteren „ProxySec IT“). ProxySec IT stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Services und SaaS-Produkte in der jeweils aktuellen Version entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Bestellungen und Leistungen zwischen ProxySec IT und dem Kunden sowie – auch ohne neuerlichen Hinweis – für alle künftigen Geschäfte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Die Vertragsbeziehung zwischen ProxySec IT und dem Kunden kommt mit Unterzeichnung des entsprechenden Einzelvertrages bzw. mit Annahme der Bestellung durch ProxySec IT (Auftragsbestätigung) zustande. Angebote von ProxySec IT sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Mit Unterzeichnung des Einzelvertrages bzw. mit der Bestellung anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB ausdrücklich an. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag und den vorliegenden AGB geht der Einzelvertrag vor. Allfällige Allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie von ProxySec IT nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn ProxySec IT einem Vertragsdokument des Kunden, das auf dessen Bedingungen verweist, nicht gesondert widerspricht.

  2. Leistungen von ProxySec IT
    ProxySec IT ist für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen und des bei Bedarf gesondert vereinbarten Service Levels verantwortlich. Diese umfassen den zuverlässigen und sicheren Betrieb der Services und Softwarelösungen sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit erforderlichen Massnahmen. ProxySec IT stellt dem Kunden die bestellten Services und SaaS- Produkte zum bestimmungsgemässen Gebrauch zur Verfügung und räumt ihm das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, diese während der Vertragsdauer zu nutzen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, der Leistungsbeschreibung bzw. der Bestellung. ProxySec IT ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer zu bedienen.

  3. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde bleibt – abgesehen von den ProxySec IT Services und SaaS-Produkten – für den Betrieb, die Sicherheit und den Zustand seiner IT-Infrastruktur und aller weiteren elektronischen bzw. digitalen Medien, auf denen ProxySec IT Lösungen zum Einsatz kommen, vollumfänglich verantwortlich (Hardware, Software, Betrieb, Sicherheit etc.). Der Kunde stellt ProxySec IT rechtzeitig, vollständig und kostenlos alle Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, und benennt die dafür notwendigen Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungsbefugnis. Er stellt sicher, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von ProxySec IT gegeben sind.Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Daten verantwortlich. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; ein daraus entstehender Mehraufwand wird dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen verrechnet. ProxySec IT gerät in diesem Fall nicht in Verzug. Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Zugangsdaten, Passwörter und Log-ins vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

  4. Systemverfügbarkeit
    Die ProxySec IT Services und SaaS-Leistungen werden nach dem Grundsatz „best effort“ erbracht. ProxySec IT ergreift die zumutbaren Massnahmen, um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der SaaS-Produkte zu gewährleisten. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass es sich bei den SaaS- Leistungen sowie bei weiteren Komponenten von Drittpartnern, deren Funktionstüchtigkeit von ProxySec IT nicht beeinflusst werden kann, um ein technisch komplexes System handelt, weshalb ProxySec IT keine Garantie für die ständige und vollständige Verfügbarkeit dieser Komponenten übernehmen kann. Unterbrechungen aufgrund von Systemwartungen, Updates etc. werden gemäss Ziffer 22 (Mitteilungen) im Voraus angekündigt, wobei bei planbaren Arbeiten eine Frist von zwei Arbeitstagen eingehalten wird. Unmittelbar notwendige Arbeiten, die eine Unterbrechung der Verfügbarkeit auslösen, können im Sinne einer schnellen Problembehebung oder zur Abwendung von Gefährdungspotential ohne Vorankündigung vorgenommen werden.

    4.1 Gefährdung der Datensicherheit
    Erkennt ProxySec IT eine Gefährdung des ordnungsgemässen Betriebs durch fahrlässige oder mutwillige Aktivitäten externer Urheber (DoS-Attacken, Virenangriff u. Ä.), ist ProxySec IT befugt, umgehend alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die eigene Infrastruktur und Software vor Schaden zu bewahren.

  5. Support
    Der ProxySec IT Support steht dem Kunden von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr telefonisch und per E-Mail an office@proxysec.com zur Verfügung. Für Support ausserhalb dieser Zeiten können individuelle Vertragszusätze (Service Level Agreements) vereinbart werden.

  6. Leistungserbringung, Lieferung und Abnahme
    Angaben zu Liefer- und Leistungsterminen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich (Fixtermin) zugesagt, unverbindliche Schätzungen nach bestem Wissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Verzögert sich eine Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder aufgrund höherer Gewalt, verlängern sich die Fristen angemessen. Bei der Lieferung von Hardware und sonstigen körperlichen Gütern erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Kunden; die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden bzw. an das Transportunternehmen auf den Kunden über. ProxySec IT ist zu Teil- und Vorlieferungen sowie zur Erbringung von Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen, abzunehmen. Nimmt der Kunde eine abnahmereife Leistung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Bereitstellung ab oder nutzt er sie produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.

    Rückgabe und Stornierung (Unternehmer): Ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht; die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) gelten nur gegenüber Verbrauchern. Die Rückgabe, der Umtausch oder die Stornierung mangelfrei und vertragsgemäss gelieferter Ware bzw. beauftragter Leistungen ist ausgeschlossen. Sonderbestellungen, kundenspezifisch konfigurierte Hardware sowie Software-Lizenzen und bereits aktivierte bzw. bereitgestellte Leistungen sind jedenfalls von einer Rücknahme ausgeschlossen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.

  7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    Die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen ist gesondert in den jeweiligen Preislisten bzw. im Einzelvertrag geregelt. Sie besteht in der Regel aus Managed-Service- und Lizenzgebühren. Wiederkehrende Gebühren und Lizenzen werden in der Regel periodisch im Voraus, Einmalgebühren nach Bereitstellung in Rechnung gestellt. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden gesondert abgerechnet. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Nebenkosten (z. B. Fracht, Versicherung, Vertragsgebühren). Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. ProxySec IT ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Bei Zahlungsverzug ist ProxySec IT berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (im unternehmerischen Geschäftsverkehr gemäss § 456 UGB) sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Verzug, ist ProxySec IT nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen bzw. den Zugang zu SaaS-Produkten zu sperren; gesetzliche Rücktritts- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit von ProxySec IT anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden, sofern er Unternehmer ist, nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.

  8. Preisanpassung und Wertsicherung
    Die vereinbarten wiederkehrenden Entgelte sind wertgesichert. Als Mass für die Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI) bzw. der an seine Stelle tretende Index. ProxySec IT ist berechtigt, die wiederkehrenden Entgelte einmal jährlich entsprechend der Veränderung des Indexwertes anzupassen; als Ausgangsbasis dient der bei Vertragsabschluss zuletzt verlautbarte Indexwert. Anpassungen werden dem Kunden im Voraus bekanntgegeben. Darüber hinaus ist ProxySec IT berechtigt, Entgelte für wiederkehrende Leistungen an nachweisliche Änderungen der eigenen Bezugskosten (insbesondere Lizenz-, Bezugs- und Personalkosten von Drittanbietern) anzupassen. Übersteigt eine solche Erhöhung im Unternehmerverkehr 10 % pro Vertragsjahr, steht dem Kunden das Recht zu, den betroffenen Leistungsbestandteil mit Wirkung zum Anpassungszeitpunkt schriftlich zu kündigen.

  9. Eigentumsvorbehalt
    Gelieferte Waren (insbesondere Hardware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts einschliesslich aller Nebenforderungen im Eigentum von ProxySec IT. Bis dahin steht dem Kunden ein vorläufiges, rein schuldrechtliches Nutzungsrecht zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) hat der Kunde auf das Eigentum von ProxySec IT hinzuweisen und ProxySec IT unverzüglich zu verständigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ProxySec IT nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen; darin liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn ProxySec IT dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

  10. Schutz- und Nutzungsrechte
    Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, von ProxySec IT und der jeweiligen Hersteller an Softwarelösungen, Dokumentationen und sonstigen im Rahmen der Leistungserbringung überlassenen Werken. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, weiterzuvermieten oder ausserhalb des vereinbarten Rahmens zu nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Für Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers; der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten. Ergebnisse, die ProxySec IT im Rahmen von Beratungs- oder Projektleistungen speziell erstellt, dürfen vom Kunden nur zu eigenen Zwecken verwendet werden; weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  11. Gewährleistung
    ProxySec IT gewährleistet, dass die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht und mit der berufsüblichen Sorgfalt erbracht werden und die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Ohne ausdrückliche schriftliche Zusage übernimmt ProxySec IT keine Gewähr dafür, dass die Leistungen einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg herbeiführen oder für einen über die vereinbarte Beschaffenheit hinausgehenden Zweck des Kunden geeignet sind. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Leistungen unverzüglich nach Erbringung bzw. Lieferung zu prüfen und festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb von zwei Wochen, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge behebt ProxySec IT den Mangel nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder neuerliche Leistungserbringung innerhalb angemessener Frist. Gelingt die Mängelbehebung endgültig nicht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf unsachgemässe Bedienung, auf vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen, auf ungeeignete Betriebsbedingungen, auf fehlerhafte Mitwirkung des Kunden oder auf Produkte bzw. Software Dritter zurückzuführen sind. Für Standardsoftware und sonstige nicht von ProxySec IT erstellte Produkte gelten vorrangig die Gewährleistungs- bzw. Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – sechs Monate ab Erbringung bzw. Übergabe der Leistung, und der Kunde hat das Vorliegen des Mangels bereits im Übergabezeitpunkt zu beweisen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unverändert.

  12. Haftung
    Da der Bereich IT-Security eine hohe Komplexität aufweist und unter Beteiligung zahlreicher Faktoren stattfindet, wird ausdrücklich vereinbart, dass ProxySec IT nur für solche Umstände in Haftung genommen werden kann, die im Einflussbereich von ProxySec IT liegen, insbesondere in dem von ProxySec IT selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Services und Lösungen ihren Ursprung haben. Bei vor- oder nachgelagerten Ursachen besteht keine Haftung von ProxySec IT, selbst wenn sich diese Ursachen in einer nicht vertragskonform erbrachten Leistung realisieren. Im Übrigen haftet ProxySec IT, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmässig und dem Stand der Technik entsprechend zu sichern; für die Wiederherstellung von Daten haftet ProxySec IT nur, wenn der Kunde eine ordnungsgemässe Datensicherung nachweislich vorgenommen hat. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von ProxySec IT der Höhe nach je Schadensfall mit dem im betreffenden Vertragsjahr für die betroffene Leistung vereinbarten Entgelt begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Personenschäden und für sonstige zwingend gesetzlich vorgeschriebene Fälle bleibt unberührt.

  13. Höhere Gewalt
    Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten alle von der betroffenen Partei nicht beeinflussbaren, aussergewöhnlichen Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Sabotage, Cyberangriffe auf Dritte, behördliche Massnahmen, Energie- und Telekommunikationsausfälle sowie Arbeitskämpfe. Die betroffene Partei wird die andere über Eintritt und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt unverzüglich informieren. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag zu kündigen.

  14. Geheimhaltung
    Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtungbesteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. ProxySec IT ist zum Beizug von Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmern berechtigt, hat diesen jedoch die Geheimhaltungspflicht zu überbinden. ProxySec IT verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Daten gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dienstleister, die der Kunde bezeichnet hat, gelten nicht als Dritte.

  15. Datenschutz und Datensicherheit
    ProxySec IT behandelt die Daten des Kunden mit höchster Sorgfalt und schützt sie vor Missbrauch und Verlust. Dazu trifft ProxySec IT technische und organisatorische Massnahmen, die mindestens den geltenden Anforderungen der DSGVO entsprechen. Soweit ProxySec IT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäss Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

    15.1 Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe bzw. deren Verwendung verantwortlich. Alle von ProxySec IT gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschliessliches Eigentum des Kunden und werden von ProxySec IT ausschliesslich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.

    15.2 Der Kunde gestattet ProxySec IT, soweit gesetzlich zulässig, die anonymisierte Auswertung der bei ProxySec IT für den Kunden gespeicherten Daten, etwa für statistische Zwecke, sowie die Verwertung dieser Auswertungen durch ProxySec IT.

  16. Vertragsdauer und Kündigung
    Der Vertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und tritt zu dem im Vertrag vereinbarten Datum in Kraft. Zeitlich begrenzte Verträge können abgeschlossen werden. Der Vertrag kann, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich zeitlich begrenzt, gemäss den Bedingungen des jeweiligen SaaS-Produktes schriftlich gekündigt werden. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für ProxySec IT insbesondere dann vor, wenn der Kunde: 1\) in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde; 2\) mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis in Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde; 3\) bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift; 4\) die vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger oder ethisch bedenklicher Handlungen nutzt.

  17. Vertragsänderungen
    Wird im Rahmen der aktuell verfügbaren Services und SaaS-Produkte eine Erweiterung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen verlangt, wird diese von ProxySec IT in einer zu vereinbarenden Frist umgesetzt und durch den Kunden ab dem Zeitpunkt der Aufschaltung nach den angepassten Konditionen entgolten. Sämtliche Anpassungen sind vom Kunden in schriftlicher Form zu verlangen, wobei es in der Verantwortung des Kunden liegt, sicherzustellen, dass die Übermittlung erfolgreich verläuft. Werden im Rahmen der aktuell verfügbaren Services und Lösungen Anpassungen verlangt, die eine Minderung (qualitativ oder quantitativ) der vertraglich geregelten Leistungen zur Folge haben, erlangen sie mit Ende des Folgemonats Gültigkeit und können erst nach Ablauf einer allfällig vereinbarten Mindestlaufzeit erwirkt werden.

  18. Abwerbeverbot
    Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Vertragsbeziehung sowie für zwölf Monate danach Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von ProxySec IT, die mit der Vertragserfüllung befasst waren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ProxySec IT weder unmittelbar noch mittelbar abzuwerben oder anzustellen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts der betreffenden Person; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das richterliche Mässigungsrecht bleibt unberührt.

  19. Compliance, Export- und Sanktionsbestimmungen
    Die Parteien halten alle für die Vertragserfüllung anwendbaren Gesetze ein, insbesondere die geltenden Antikorruptions-, Aussenhandels-, Export- und Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union, der Republik Österreich sowie – soweit anwendbar – der Vereinigten Staaten (Re-Export von US-Hardware, -Software und -Technologie). Der Kunde sichert zu, gelieferte Produkte und Leistungen nicht entgegen diesen Bestimmungen zu verwenden, weiterzugeben oder zu (re-)exportieren, insbesondere nicht an sanktionierte Personen, Organisationen oder Bestimmungsländer. Die Erfüllung durch ProxySec IT steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund national- oder aussenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, Embargos oder sonstiger Sanktionen entgegenstehen. Der Kunde stellt ProxySec IT alle Informationen zur Verfügung, die zur Einhaltung dieser Vorschriften erforderlich sind, und hält ProxySec IT hinsichtlich Schäden aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Bestimmungen schad- und klaglos.

  20. Rechtsnachfolge und Abtretung
    ProxySec IT ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu übertragen; dem Kunden erwächst daraus kein Kündigungsrecht. Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen vom Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ProxySec IT an Dritte abgetreten oder in sonstiger Weise weitergegeben werden.

  21. Referenznennung und Kommunikation
    ProxySec IT ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeine Angaben über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen, soweit dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.

  22. Mitteilungen
    Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die vereinbarten E-Mail-Adressen zu richten; die Übersendung via E-Mail genügt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem jeweils anderen Vertragspartner Änderungen des Ansprechpartners oder der Adresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

  23. Schlussbestimmungen
    23.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

    23.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien haben die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

    23.3 Sämtliche Bestimmungen des Vertrages, die sich aufgrund ihrer Natur über dessen Beendigung hinaus erstrecken, verbleiben bis zu ihrer Erfüllung in Kraft; dies umfasst insbesondere die Vertraulichkeit, das massgebende Recht, die Vergütung, das geistige Eigentum, die Haftung sowie die Gewährleistung.

    23.4 Bei Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien vor Anrufung des Gerichts eine gütliche Einigung, in letzter Instanz auf Geschäftsleitungsebene, anstreben. Kommt eine solche aus Sicht einer Partei nicht zustande, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich, zur aussergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Kann über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) Rechtsberater(in), können vereinbarungsgemäss in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

    23.5 Der Vertrag untersteht österreichischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das am Sitz der ProxySec IT GmbH sachlich zuständige Gericht; ProxySec IT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.